Veranstaltung im Bundestag – Bundestierschutzbe-
auftragte
Rahmendaten zur Veranstaltung
Moderierte Paneldiskussion zur Schaffung des Amtes eines*r Bundestierschutzbeauftragten.
Ca. 20 geladene Vertreter*innen der Zivilgesellschaft/Expertinnen/Journalist*innen
Datum: 13.12.2022
Ort: Bundestag Berlin, Paul-Löbe-Haus
Uhrzeit: 18-20 Uhr, im Anschluss Imbiss und Austausch
Mitglieder des Panels:
- Zoe Mayer, MdB, Bündnis 90/Die Grünen
- Luiza Licina-Bode, MdB (SPD)
- Astrid Damerow, MdB (CDU/CSU)
- Carina Konrad, MdB (FDP)
- Moderatorin Tanja Busse
Kurzimpulse von Prof. Svenja Ahlhaus, Universität Münster, Dr. Barbara Felde, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, Richterin, Dr. Claudia Preuss-Ueberschär, Leiterin des Tierschutznetzwerkes Kräfte Bündeln
Veranstaltungskonzept und Organisation: Dr. Philipp von Gall, Jana Gandert
1. Ergebnisse der Diskussion
- Unabhängigkeit: Uneingeschränkte Zustimmung fand die Forderung der Unabhängigkeit des Amtes. Das bedeutet, unabhängig von Partei und Regierung ist der*die Bundestierschutzbeauftragte nur den Bedürfnissen und Interessen der Tiere verpflichtet.
- Die Arbeit der*s Beauftragten lässt sich als politische Vertretung von Tieren verstehen, laut aktuellem Stand der politikwissenschaftlichen Forschung. Parallel können Tiere durch gewählte Repräsentantinnen und NGOs vertreten werden
- Abgrenzung der Arbeit des*r Bundesbeauftragten vom Referat Tierschutz im Landwirtschaftsministerium ist nötig. Es braucht Klarheit und Transparenz bei Aufgaben und Zuständigkeitsbereichen.
- Ein umfassendes Klagerecht fand keine uneingeschränkte Zustimmung. Alternativ wurde ein Vetorecht und effektive Öffentlichkeitsarbeit vorgeschlagen.
- Fester Sitz in staatlichen Kommissionen: Der*die Beauftragte sollte einen festen Sitz in allen staatlich relevanten Kommissionen wie z.B. der Tierschutzkommission im Bundeslandwirtschaftsministerium bekommen.
2. Potentiale des neuen Amtes
Die Potentiale des neuen Amtes eines*r Bundesbeauftragten ergeben sich aus diversen Möglichkeiten zur Intervention im politischen Entscheidungsprozess: Interventionsmöglichkeiten eines*einer Bundestierschutzbeauftragten.
- Legislative: Initiativen für die Behebung von Missständen durch (geänderte) Bundesgesetze ermöglichen
- Exekutive: Initiativen für die Behebung von Missständen durch (geänderte) Bundesverordnungen ermöglichen
- Veto im Entscheidungsprozess: Bei gravierenden Auswirkungen oder Verstößen gegen das Staatsziel Tierschutz sollte die Möglichkeit bestehen solche Gesetze über ein Veto einer erneuten Überprüfung zu unterziehen
- Klagemöglichkeit, tierschutzrechtliche Entscheidungen des Bundes als Ultima Ratio gerichtlich überprüfen zu lassen
- Öffentlichkeitsarbeit: eigenes Budget für PR, aber auch Mitsprache bei Bundesinformationskampagnen, die Tierschutz / Tiere betreffen
- Forschung/Klärung von Sachverhalten: Mittel für Gutachten und Mitsprache bei der Entwicklung von Förderschwerpunkten staatlicher Forschungsförderung.
3. Resümee und Empfehlungen
- Für die Auswahl der Person ergibt sich, dass er*sie neben Kenntnissen des politischen und rechtlichen Tierschutzes und der vielfältigen Interessen von Tieren vor allem politisches Geschick und Gespür benötigt.
- Die Bundesregierung sollte im Mandat explizit den Auftrag festschreiben, dass der*die Beauftragte a) die Bandbreite rechtlicher und ethischer Missstände im Tierschutz und b) die Bandbreite an Möglichkeiten zum Abbau dieser Missstände aus Sicht der Tiere transparent machen sollte, auch wenn dies wirtschaftlichen oder politischen Interessen oder gängigen Praktiken widersprechen sollte.
- Die Bundesregierung sollte jetzt die Chance nutzen, das Amt eines*r Bundesbeauftragten für Tierschutz als explizite Form der politischen Vertretung von Tieren zu etablieren. Das stärkt das Staatsziel Tierschutz und hebt ihn auf eine neue Ebene institutioneller Klarheit.